Besetzung des Service-Centers am ZOB Wismar
Am Mittwoch, 12. Februar und am Donnerstag, 13. Februar 2025 ist das NAHBUS Service-Center in der Zeit von 8.00 - 11.00 Uhr besetzt. Vom 14.-23. Februar 2025 ist das Service-Center geschlossen.
Ausschreibung der Rufbus-Fahrdienstleistung
Vergabe der Rufbus-Fahrdienstleistung in Nordwestmecklenburg über ein Offenes Verfahren:
Interessierte Unternehmen können sich bewerben
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat NAHBUS mit der Durchführung von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV beauftragt. NAHBUS beabsichtigt weiterhin, einen Teil davon – Fahrdienstleistungen im Rufbusverkehr – primär an Nachunternehmer zu vergeben. Dafür sollen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Auftragnehmern abgeschlossen werden. Ziel dieser Leistungen ist es, effiziente und bedarfsgerechte Beförderungsleistungen mit Rufbussen in Nordwestmecklenburg kosteneffizient und umweltfreundlicher anzubieten.
Die Vergabe der Rufbus-Fahrdienstleistung wird öffentlich ausgeschrieben. Hierbei wird jede Rufbus-Linie, auf der die Fahrdienstleistungen zu erbringen sind, als einzelnes Los ausgeschrieben. So können sich interessierte Unternehmen für einzelne, mehrere oder alle Linien werben. Es ist sowohl möglich, die Leistungen mit von NAHBUS gemieteten Fahrzeugen zu erbringen, also auch mit eigenen Fahrzeugen. Unternehmen mit Erfahrungen im Bereich der Personenbeförderung sind eingeladen, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen.
Beabsichtigter Leistungsbeginn ist der 1. April 2025. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet; danach sind Verlängerungsoptionen vorgesehen.
Die Rufbus-Fahrdienstleistung wird im Wege eines Offenes Verfahrens gemäß § 14 Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Die Ausschreibung ist über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) unter dem Link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DHV5MPX zu finden. Im Vergabeportal sind eine detaillierte Beschreibung der Leistung, die Anforderungen an die künftigen Auftragnehmer, die Bedingungen des Vergabeverfahrens und die Vertragsbedingungen hinterlegt. Der Abruf der Verfahrensangaben und der Vergabeunterlagen ist auch ohne Registrierung im Portal möglich. Für die letztendliche Teilnahme am Vergabeverfahren ist dann eine Registrierung im Deutschen Vergabeportal (DTVP) erforderlich.
Einsendeschluss für die Angebote mitsamt der erforderlichen Unterlagen über das Portal ist der 3. März 2025.
Angepasste Beförderungsbedingungen hinsichtlich Tier- und E-Scooter Mitnahme
NAHBUS hat die Besonderen Beförderungsbedingungen hinsichtlich der Mitnahme von E-Scootern (E-Tretrollern) und Tieren wie folgt angepasst:
- E-Scooter (E-Tretroller) dürfen aus Sicherheitsgründen weder in den Linienbussen noch in den Rufbussen transportiert werden.
- In den Rufbussen dürfen keinerlei Tiere mitgenommen werden. Ausnahme: Medizinisch notwendige Begleittiere mit entsprechendem Nachweis (z.B.Blindenführhunde).
Die angepassten Besonderen Beförderungsbedingungen im Allgemeinen sowie für den Rufbus im Besonderen finden Sie hier:
Fahrplan während der Winterferien
Vom 3.-14. Februar 2025 sind Schulferien (Winterferien) in Mecklenburg-Vorpommern. Daher werden alle Fahrten, die im Fahrplan mit einem "S" gekennzeichnet sind ("S" bedeutet: fährt nur an Schultagen), nicht durchgeführt.
Erhöhung der Ticketpreise ab 1. Februar 2025
Für NAHBUS wurde eine Erhöhung der Ticketpreise um durchschnittlich 3,5% zum 1. Februar 2025 beschlossen. Grund hierfür sind die allgemeinen Preis- und Kostenentwicklungen sowie erhöhte Personalkosten.
Die Fahrscheine für den Kombitarif mit dem Nahverkehr Schwerin wurden daher ebenfalls angepasst.
Der SH-Tarif ist hiervon nicht betroffen.
Für das bundesweit gültige Deutschlandticket wurden die Preise auf Bundesebene bereits zum 1. Januar 2025 angehoben.
Eine Übersicht über die Preiserhöhung der Fahrscheine zum 1. Februar 2025 finden Sie hier: